Rechtsanwalt Mag.
Richard Strobl ist Mitglied der Wiener Rechtsanwaltskammer. Die
Bezeichnung als Rechtsanwalt bedarf keiner Ernennung, sondern des
Nachweises bestimmter Erfordernisse und der Eintragung in die Liste der
Rechtsanwälte (§ 1 RAO).
Wie alle österreichischen Rechtsanwälte
unterliegt die Kanzlei dem Standesrecht der Rechtsanwälte (RAO,
RL-BA, EuRAG), dessen Einhaltung durch die Disziplinarräte der
Österreichischen Rechtsanwaltskammer überwacht wird.
Nähere Informationen zu den (gesetzlichen)
Regelungen des Standesrechts, den Disziplinarräten und den
Rechtsanwaltskammern finden Sie auf der Website des
Österreichischen Rechtsanwaltskammertages (www.oerak.at).
Mag. Richard Strobl ist weiters Mitglied der Anwaltsclubs "Advokatenrunde" und "Österreichischer Juristenverband".